zfv 6/2017
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Geodäsie im FOKUS | Die moderne Geodäsie liefert Punktewolken ganzer Stadtviertel, Erdmessung aus dem All in Echtzeit und Milliarden von Einzelbeobachtungen. Können die derzeitigen mathematischen Methoden und Modelle angesichts von immer mehr und präziseren Daten Schritt halten?
- Geodäsie  Fokus  UAV  unbemannte Luftfahrzeuge
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- Erschienen in: zfv 6/2017
- DOI: 10.12902/zfv-0189-2017
- Otto Heunecke,  Wolfgang Liebl
Zusammenfassung
Vermessungskreisel erlauben die Richtungsübertragung von einer Bezugslinie auf eine andere Linie, ohne dass dazu ein verbindendes geodätisches Netz erforderlich ist. Routinemäßig werden Vermessungskreisel insbesondere zur Orientierungskontrolle von Vortriebsnetzen bei Tunnelbauvorhaben eingesetzt. Dies ist die derzeit einzige Möglichkeit, um zu einer Stabilisierung der Genauigkeit in schmalen Tunnelnetzen zu gelangen und unverzichtbar angesichts der heutigen Anforderungen an die Auffahrung und die Durchschlagsgenauigkeiten. Um zu einer gesicherten Aussage zur Richtigkeit zu gelangen, ist das Messverfahren so anzulegen, dass systematische Einflüsse bei der Bestimmung eines untertägigen Richtungswinkels minimiert werden. Dafür wird für eine Azimutbestimmung das Differenzenprinzip sowohl in zeitlicher als auch räumlicher Hinsicht genutzt, und es sind sämtliche erforderlichen Korrektionen und Reduktionen zu deklinieren, um zu einer Messunsicherheit ≤1 mgon des gesuchten Richtungswinkels zu gelangen.
- Messunsicherheit  Azimutbestimmung  Horizontalrefraktion  Kreiselkampagne  Laplace-Reduktion  Polreduktion
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- Erschienen in: zfv 6/2017
- DOI: 10.12902/zfv-0183-2017
Zusammenfassung
Ein bedeutender Teil der Karriere Helmerts findet im sogenannten »System Althoff« statt. Friedrich Althoff war zwischen 1882 bis 1907 der entscheidende Akteur im preußischen Kultusministerium und direkter Ansprechpartner für Helmert. Die Auswertung des gegenseitigen Schriftwechsels und weiterer überlieferter Akten im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz liefert bisher unbekannte Details und ermöglicht es, Teile der Biographie des außergewöhnlichen Geodäten aus der Perspektive des Kultusministeriums zu rekonstruieren.
- Geodäsie  Friedrich Robert Helmert  Friedrich Althoff  Königlich Preußisches Geodätisches Institut  Kultusministerium  Internationale Erdmessung  Kolonialismus
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- Erschienen in: zfv 6/2017
- DOI: 10.12902/zfv-0184-2017
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Ziel der Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) ist die Erarbeitung einer dreidimensionalen Darstellung von Gebäuden mittels eines digitalen Gebäudemodells unter Verwendung von 3D-Objekten, die mit Objektinformationen, aber auch mit Lageinformationen verknüpft werden können. Während das aktuelle, weiterentwickelte IFC4-Format die Aufnahme weiterer Elemente in das Gebäudemodell erlaubt und zur Fehlerminimierung beiträgt, ist im Bereich der Planung und des Städtebaus das Format CityGML entwickelt worden. Dadurch wird der Austausch virtueller 3D-Stadtmodelle durch Klassen, Definitionen und der Beschreibung für die in der Stadt- und Regionalplanung gängigen Objekte erreicht. Beide Formate, IFC4 und CityGML, erlauben zukünftig einen erheblich verbesserten, leistungsfähigen Einsatz von BIM als Gesamtmethode für Planungs-, Überwachungs- und Modellierungsleistungen der gebauten Umwelt. Dies hat zwangsläufig Auswirkungen auf den rechtlichen Instrumentenkasten. Der Einsatz der BIM-Arbeitsmethode erfordert allerdings umfassende vertragliche Regelungen sowie ihre Vereinbarkeit mit dem Vergabe-, Urheber- und Eigentumsrecht. Zusätzlich ist die Weiterentwicklung und Implementierung von BIM in Bauplanungs- und Bauordnungsverfahren zu prüfen. Ein wesentliches Ziel der Bereitstellung von digitalen Gebäude- und Geodaten ist die Unterstützung von behördlichen Ermessensentscheidungen. Im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht haben sich mit den Standardisierungsprozessen im Rahmen der Geostandards von XPlanung und XBau vielversprechende Ansätze zum »digitalen Planen vor dem Bauen« ergeben. Von einer methodischen Erweiterung von »building smart« zu »planning smart« kann derzeit keine Rede sein. Die durch BIM erzeugten Daten können bislang die personenbezogenen behördlichen Ermessensentscheidungen im Rahmen der Vorhabenzulassung und anderer Entscheidungen noch nicht vollständig automatisieren. Offene Austauschformate, die eigentlich dereinst zu einheitlichen Datenschnittstellen, Koordinationsmodellen und Datenplattformen führen sollen, sind bisher nicht flächendeckend implementiert, weder in Behörden noch in privaten Unternehmen.
- Building Information Modeling  CityGML  IFC4  HOAI  Vergaberecht  Urheberrecht  Bauplanungsrecht  Bauordnungsrecht
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- Erschienen in: zfv 6/2017
- DOI: 10.12902/zfv-0185-2017
Zusammenfassung
Flurbereinigungsverfahren werden in Niedersachsen im Sinne der agrar- und umweltpolitischen Zielsetzungen sowie einer nachhaltigen Regionalentwicklung eingesetzt. Ein Flurbereinigungsverfahren wird seit 2013 – mit Ausnahme von Unternehmensflurbereinigungsverfahren – nur noch dann angeordnet, wenn es neben seinen gewohnten Hauptzielen auch einen ökologischen Mehrwert mit sich bringt. Insbesondere, wenn vorhandene Strukturen im Rahmen des Vorverfahrens einer Flurbereinigung betrachtet werden und ihre Umgestaltung zur Diskussion steht, werden konkrete Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Hochwasserschutzes und des Bodenschutzes definiert und prägen die Neugestaltung des Verfahrensgebietes. Gerade die Neuordnung von Flächen kann Beiträge nach § 2 BNatSchG zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im öffentlichen Interesse leisten, ohne dass dadurch Widerstände oder Nachteile für die Betroffenen entstehen müssen. Für Träger von ökologischen Maßnahmen ist die Realisierung ihrer Vorhaben in Flurbereinigungsverfahren erfahrungsgemäß mit geringeren Kosten verbunden. Diese ergeben sich u. a. aus Einsparungen beim Grunderwerb und einem geringeren Arbeits- und Zeitaufwand für die Realisierung.
- Entwicklung der Kulturlandschaft  Flurbereinigung  Ökologischer Mehrwert  Vorverfahren  Neugestaltungsgrundsätze
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- Erschienen in: zfv 6/2017
- DOI: 10.12902/zfv-0188-2017
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Für die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Wohnbauflächen im Außenbereich stehen regelmäßig keine Kauffälle von unbebauten Grundstücken zur Verfügung. Ihre Ermittlung bedeutet also die Wertermittlung in kaufpreisarmen Lagen und erfordert die Ableitung von Bodenwerten aus Verkäufen bebauter Grundstücke. Zugleich werden Umrechnungskoeffizienten benötigt, die die Abhängigkeit des Bodenwertes von der Grundstücksgröße beschreiben. Dies lässt sich durch Ausgleichung nach der Methode der kleinsten Quadrate ermitteln.
- Bodenrichtwert  Außenbereich  Methode der kleinsten Quadrate  Wohnbebauung  Programmsystem R
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- Erschienen in: zfv 6/2017
- DOI: 10.12902/zfv-0186-2017
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Jahresinhaltsverzeichnis 2017
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- Erschienen in: zfv 6/2017