Zusammenfassung

In den 1980er Jahren erließ das Land Hessen die sogenannte Bodenbevorratungsrichtlinie. Die Hessische Landgesellschaft (HLG), ein überwiegend in Landeseigentum stehendes Siedlungsunternehmen, sorgt für die Realisierung vielfältiger Projekte. Finanziert werden diese entweder durch Eigenmittel der HLG oder durch landesverbürgte Kapitalmarktdarlehen. Die Projekte können der Verbesserung der Agrarstruktur, der Förderung des Naturschutzes aber auch der Baulandentwicklung von Kommunen dienen. Dieser Weg erfährt nun in Zeiten knapper Flächenressourcen eine Renaissance. Kommunale Baulandentwicklungen können damit unter finanzieller Entlastung der kommunalen Haushalte umgesetzt werden. Die hessische Bodenbevorratungsrichtlinie ist nicht nur ein wirkungsvolles Instrument zur Unterstützung der Kommunen, sondern dient allgemein der Förderung des ländlichen Raums. Auch im Umland der Ballungsräume nehmen gerade kleinere Kommunen das Instrument zunehmend in Anspruch.

Summary

In the 1980s the federal State of Hesse enacted the so called Land Provisioning Guideline, enabling the development of building land for municipalities through provision of financial resources coming from State guarantees. Facing today’s shortage on land, the importance of this policy is growing again, especially regarding the associated advantages of a short-term development of building land combined with a reduction of the burden of municipal households. Being a useful tool to support municipalities, the Land Provisioning Guideline also supports the rural area in general. So today particularly municipalities located close to urban areas with low budget funds tend to use this tool increasingly.

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