Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22.5.2001 die privatnützige Ausrichtung der Umlegung als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums an Grund und Boden stark herausgehoben. Seitdem sind einige den Beschluss interpretierende kritische Fachbeiträge veröffentlicht worden. Aus diesem Anlass hat sich eine Arbeitsgruppe des AK 5 »Landmanagement« im DVW mit dieser Thematik beschäftigt und die nachfolgende Stellungnahme erarbeitet.

Summary

Within its decision of May 22, 2001 the Federal Constitutional Court has pointed out the orientation of land readjustment on the private avail as a determination of the content and the limitation of land ownership. Since then some this decision interpreting critical articles have been published. A task force of DVW Working Group 5 »Land Management« worked out the following statement.
Wir benutzen Cookies

Diese Seite nutzt essentielle Cookies. Es wird ein Session-Cookie angelegt. Beim Akzeptieren und Ausblenden dieser Meldung wird darüber hinaus der Session-Cookie 'reDimCookieHint' angelegt. Wenn Sie unseren Shop nutzen, stellen weitere essentielle Cookies wichtige Funktionen bereit (z.B. Speicherung der Artikel im Warenkorb).