Zusammenfassung

Die Beendigung eines bereits angeordneten Flurbereinigungsverfahrens mittels Einstellung stellt einen Ausnahmefall bei der Verfahrensbearbeitung dar. Eine solche Einstellung setzt voraus, dass das Flurbereinigungsverfahren infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht mehr zweckmäßig ist. Die Rechtsprechung setzt hierfür enge Maßstäbe. Insbesondere werden dabei hohe Anforderungen an die Qualität der nachträglich eingetretenen Umstände gestellt. Neben einer Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen werden in dem Beitrag Hinweise für die verwaltungsmäßige Abwicklung eines Flurbereinigungsverfahrens gegeben.

Summary

The termination of land consolidation proceedings is an exceptional case during an ongoing readjustment. The condition for such a setting is that a land consolidation project would no longer be functional due to new or amending circumstances. The jurisdiction sets strict standards for such procedures. In particular, the demands on reasons for new or amended circumstances are high. In addition to the legal conditions, this article discusses the administrative handling of the termination of land consolidation proceedings.

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